Beschreibung
Klebstoff für den Herd- sowie Heißwasserbereich
Für Anwendungen im Herdbereich, wie z.B. zum Verkleben von Herdinnenscheiben; auch zum Einkleben von Boilerdichtungen geeignet. Während der Aushärtung darf der Werkstoff einer Temperatur von max. 40° C ausgesetzt werden. Nach vollständiger Aushärtung ist eine Belastung bis ca. 250° C möglich. Nicht geeignet für Natursteine (z. B. Granitarbeitsplatten).
• Inhalt: 150 ml
• Farbe: anthrazit
Zubehör: Werkzeug: 2081120724
Alternative: 2081120934
R36
Reizt die Augen
R38
Reizt die Haut
S24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S36
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen .
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrstoffverordnung: Reizend (Xi)
Kann - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. (Quelle: §4 GefStoffV)
Für Anwendungen im Herdbereich, wie z.B. zum Verkleben von Herdinnenscheiben; auch zum Einkleben von Boilerdichtungen geeignet. Während der Aushärtung darf der Werkstoff einer Temperatur von max. 40° C ausgesetzt werden. Nach vollständiger Aushärtung ist eine Belastung bis ca. 250° C möglich. Nicht geeignet für Natursteine (z. B. Granitarbeitsplatten).
• Inhalt: 150 ml
• Farbe: anthrazit
mögliche Aufdrucke/Aufschriften:
Pactan 6076 Hochwertiger SpezialklebstoffZusatzinfo:
Zubehör: Reparaturhilfsstoff: 2081120771Zubehör: Werkzeug: 2081120724
Alternative: 2081120934
eingesetzt unter anderem bei folgenden Herstellern:
PactanR36
Reizt die Augen
R38
Reizt die Haut
S24
Berührung mit der Haut vermeiden.
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S36
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen .
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrstoffverordnung: Reizend (Xi)
Kann - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. (Quelle: §4 GefStoffV)




