Beschreibung
Zur Vorbehandlung von Klebeflächen (Benutzung mit Pactan)
Universelle einkomponentige Grundierung wird benötigt zur Vorbehandlung von Klebeflächen bei der Verwendung von:
• Spezialklebstoff Best.-Nr. 2081120770 zum Einkleben von Glaskeramikkochfeldern in den Metallrahmen
• Klebstoff Best.-Nr. 2081120934 (310 ml) bzw.2081220123 (150 ml) zum Verkleben von Herdinnenscheiben und zum Einkleben von Boilerdichtungen
• 125 ml Dose
Zubehör: Reparaturhilfsstoff: 2081120934
Zubehör: Reparaturhilfsstoff: 2081220123
3 Transportrecht-Gefahrklasse 3 : Brennbare Flüssigkeiten
UN-Nummer1993
3 Transportrecht-Gefahrklasse 3 : Brennbare Flüssigkeiten
UN-Nummer1993
3 Transportrecht-Gefahrklasse 3 : Brennbare Flüssigkeiten
UN-Nummer1993
Gefahrstoffverordnung: Leichtentzündlich (F)
a) Kann sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden, b) kann in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen. c) Hat in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt, d) entwickelt bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge. (Quelle: §4 GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung: Gesundheitsschädlich (Xn)
Kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. (Quelle: §4 GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung: Reizend (Xi)
Kann - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. (Quelle: §4 GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung: Fortpflanzungsgefährdend (Xn)
Kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut a) nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder b) eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben (fruchtbarkeitsgefährdend). (Quelle: §4 GefStoffV)
R11
Leichtentzündlich
R20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R36
Reizt die Augen
R37
Reizt die Atmungsorgane
R63
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
GHS 02 Gefahr: Flamme (Bsp. ? Entzündbare Flüssigkeiten)
xxxxxxxxxx vorerst nur für interne Zwecke xxxxxxxxxxxxxxxxxx
GHS 07 Warnung: Ausrufezeichen (Bsp. ? Aktue Toxizität, Kat.4, ? Hautreizend, Kat.2)
xxxxxxxxxx vorerst nur für interne Zwecke xxxxxxxxxxxxxxxxxx
GHS 08 Warnung: Gesundheitsgefahr(Bsp. ? Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 ? Aspirationsgefahr)
xxxxxxxxxx vorerst nur für interne Zwecke xxxxxxxxxxxxxxxxxx
S9
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S16
Von Zündquellen fernhalten ? Nicht rauchen.
S23
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben).
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S36
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen .
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S62
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Universelle einkomponentige Grundierung wird benötigt zur Vorbehandlung von Klebeflächen bei der Verwendung von:
• Spezialklebstoff Best.-Nr. 2081120770 zum Einkleben von Glaskeramikkochfeldern in den Metallrahmen
• Klebstoff Best.-Nr. 2081120934 (310 ml) bzw.2081220123 (150 ml) zum Verkleben von Herdinnenscheiben und zum Einkleben von Boilerdichtungen
• 125 ml Dose
mögliche Aufdrucke/Aufschriften:
Pactan Primer 105Zusatzinfo:
Zubehör: Reparaturhilfsstoff: 2081120770Zubehör: Reparaturhilfsstoff: 2081120934
Zubehör: Reparaturhilfsstoff: 2081220123
eingesetzt unter anderem bei folgenden Herstellern:
Pactan3 Transportrecht-Gefahrklasse 3 : Brennbare Flüssigkeiten
UN-Nummer1993
3 Transportrecht-Gefahrklasse 3 : Brennbare Flüssigkeiten
UN-Nummer1993
3 Transportrecht-Gefahrklasse 3 : Brennbare Flüssigkeiten
UN-Nummer1993
Gefahrstoffverordnung: Leichtentzündlich (F)
a) Kann sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden, b) kann in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen. c) Hat in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt, d) entwickelt bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge. (Quelle: §4 GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung: Gesundheitsschädlich (Xn)
Kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. (Quelle: §4 GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung: Reizend (Xi)
Kann - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. (Quelle: §4 GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung: Fortpflanzungsgefährdend (Xn)
Kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut a) nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder b) eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben (fruchtbarkeitsgefährdend). (Quelle: §4 GefStoffV)
R11
Leichtentzündlich
R20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R36
Reizt die Augen
R37
Reizt die Atmungsorgane
R63
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
GHS 02 Gefahr: Flamme (Bsp. ? Entzündbare Flüssigkeiten)
xxxxxxxxxx vorerst nur für interne Zwecke xxxxxxxxxxxxxxxxxx
GHS 07 Warnung: Ausrufezeichen (Bsp. ? Aktue Toxizität, Kat.4, ? Hautreizend, Kat.2)
xxxxxxxxxx vorerst nur für interne Zwecke xxxxxxxxxxxxxxxxxx
GHS 08 Warnung: Gesundheitsgefahr(Bsp. ? Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 ? Aspirationsgefahr)
xxxxxxxxxx vorerst nur für interne Zwecke xxxxxxxxxxxxxxxxxx
S9
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S16
Von Zündquellen fernhalten ? Nicht rauchen.
S23
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben).
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S36
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen .
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S62
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.



