Backofenschalter EGO 42.07000.057 ersetzt Arcelik Beko 263900054 870701K Gottak 7LA

Backofenschalter EGO 42.07000.057 ersetzt Arcelik Beko 263900054 870701K Gottak 7LA
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Produktinformationen "Backofenschalter EGO 42.07000.057 ersetzt Arcelik Beko 263900054 870701K Gottak 7LA"
Backofenschalter EGO 42.07000.057 Dieser Schalter ersetzt die ursprüngliche Gotak Ausführung ersetzt Arcelik Beko 263900054 870701K Gottak 7LA 9381652345 870701K15 870701K 09-21/0913 263900054 T150
passend bei: Altus, Amica, Arcelik, Arctic, Beko, Blomberg, Dawlance, Defy, Elektra Bregenz, Flavel, Gorenje, Grundig, Leisure, Premiere, Privileg, Vestel, Voltbek
Gerätegruppe: Herd
Bauteilgruppe: Backofen-Wahlschalter
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Marke/Hersteller/Vertreiber: EGO Verantwortlicher in der EU: E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH,... mehr

Marke/Hersteller/Vertreiber: EGO


Verantwortlicher in der EU: E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH, Blanc-und-Fischer-Platz 1-3, , 75038 Oberderdingen, DE

Hompage: https://www.egoproducts.com/, E-Mail: info.germany@egoproducts.com


Verantwortlicher Shopbetreiber: Hausgeräteersatzteile Frank Wigge, Dorfstr. 32, 26409 Wittmund

www.Ersatzteilbestellung.de, Service@Ersatzteilbestellung.de


Dieser Artikel wurde vor dem 13.12.2024 erstmals in Verkehr gebracht

1. Bitte befolgen Sie bei der Nutzung, Veränderung oder Instandsetzung Ihres Gerätes... mehr

1. Bitte befolgen Sie bei der Nutzung, Veränderung oder Instandsetzung Ihres Gerätes immer die Hinweise der Bedienungsanleitung.

2. Verpackungsmaterial immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

3. Tragen Sie ggfs. geeignete Schutzhandschuhe.

4. Es besteht ggfs. Quetschgefahr.

5. Je nach vorheriger Gerätenutzung besteht die Gefahr von heißen Oberflächen.

6. Je nach Bedarf sind vor einem Geräteeingriff der Wasser- und/oder Gas-Anschluss zu sperren, sowie die elektrische Spannungsfreiheit sicherzustellen.

7. Das Öffnen eines Gas- oder Elektrogerätes hat zwangsläufig zur Folge, dass nach erfolgter Instandsetzung eine Prüfung des Gerätes nach DIN/VDE bzw. DVGW zu erfolgen hat.

8. Da für die Durchführung der Geräteprüfung sowohl nach DIN/VDE als auch nach DVGW entsprechendes Fachwissen unabdingbar ist, darf diese gemäß der   Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit ausschließlich von einer befähigten Fachkraft vorgenommen werden.

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